Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Abfaltersbach ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 76 des Tiroler Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetzes (TGADG), LGBl. Nr. 39/2026, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://abfaltersbach.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ bzw. mit dem geltenden europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) teilweise vereinbar. Die unter „Nicht barrierefreie Inhalte“ aufgeführten Punkte sind mit den Anforderungen nicht vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Beim Ansteuern mit der Tastatur ist bei zahlreichen Verknüpfungen — unter anderem in den Aufklapp-Menüs der Hauptnavigation und in Randspalten — keine sichtbare Veränderung zu erkennen; es fehlt ein Fokusrahmen oder ein vergleichbares Merkmal (Richtlinie für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1, Erfolgskriterium 2.4.7 Fokus sichtbar).
- Die Angabe der Dateigröße bei herunterladbaren Dokumenten (etwa auf der Amtstafel und bei den Formularen) ist in zu geringem Kontrast zum Hintergrund gesetzt (Richtlinie für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1, Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast (Minimum)).
- Der Link zu den Datenschutzbestimmungen im Cookie-Hinweis ist im Fließtext ausschließlich durch seine Farbe erkennbar, ohne Unterstreichung oder ein anderes Merkmal (Richtlinie für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1, Erfolgskriterium 1.4.1 Verwendung von Farbe).
- Auf einzelnen Seiten (u. a. den Übersichten der Gemeinderäte und Mitarbeiter) kommt es bei schmalen Bildschirmen zu horizontalem Scrollen, weil Inhalte nicht umbrechen (Richtlinie für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1, Erfolgskriterium 1.4.10 Reflow).
- Die auf der Seite „Lage“ eingebettete Google-Maps-Karte hat keinen Titel für unterstützende Technologien (Richtlinie für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1, Erfolgskriterium 4.1.2 Name, Rolle, Wert).
- Die auf der Website zum Download bereitgestellten PDF- und Office-Dokumente (u. a. auf der Amtstafel, bei den Formularen und den Rechnungsabschlüssen sowie weitere hochgeladene Dokumente) wurden im zugrunde liegenden Prüflauf nicht auf ihre Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen geprüft (EN 301 549 V3.2.1, Kapitel 10 Nicht-Web-Dokumente). Bis zur Nachholung dieser Prüfung sind sie als nicht bestätigt vereinbar zu behandeln.
Die ersten fünf Punkte gehen jeweils auf eine einzelne, wiederkehrende Ursache im Gestaltungsraster der Website zurück und betreffen dadurch mehrere Seiten gleichzeitig. Technische Einzelheiten und die betroffenen Seiten sind im Prüfbericht vom 12. August 2026 angeführt. Für die PDF- und Office-Dokumente steht diese Prüfung noch aus.
b) Unverhältnismäßige Belastung
[Derzeit werden keine Inhalte unter Berufung auf eine unverhältnismäßige Belastung ausgenommen. / Einträge]
c) Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der anzuwendenden Rechtsvorschriften fallen
- Der verlinkte Telegram-Kanal der Gemeinde ist ein Dienst eines Drittanbieters und liegt außerhalb des Anwendungsbereichs (§ 76 Abs. 1 lit. e TGADG).
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen des § 76 TGADG erfolgte in Form einer Bewertung durch einen Dritten (Art. 3 lit. b des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523): einer werkzeuggestützten Prüfung aller 36 erreichbaren Seiten der Website gegen die Erfolgskriterien der WCAG 2.1, Stufe AA. Der zugrunde liegende Prüfbericht vom 12. August 2026 führt Methode und Befunde im Einzelnen an.
Die auf der Website zum Download bereitgestellten PDF- und Office-Dokumente (u. a. Amtstafel, Rechnungsabschlüsse, Formulare und weitere hochgeladene Dokumente) waren von diesem Prüflauf nicht erfasst; siehe Punkt a) oben.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung dieser Website hindern, oder wenn Sie Inhalte benötigen, die von dieser Erklärung als nicht barrierefrei ausgenommen sind, bitten wir Sie, uns das mitzuteilen. Bitte beschreiben Sie das Problem konkret und nennen Sie die Adresse (URL) der betroffenen Seite oder des Dokuments.
9913 Abfaltersbach 183
E-Mail: verwaltung@abfaltersbach.at
Telefon: +43 4846 6210
Die Gemeinde Abfaltersbach beantwortet Mitteilungen und Anfragen nach § 76 Abs. 3 TGADG binnen zwei Monaten und teilt Ihnen das Ergebnis ihrer Prüfung samt allfälliger Maßnahmen mit.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf eine Mitteilung oder Anfrage über die oben genannte Kontaktmöglichkeit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie eine Beschwerde bei der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Landes Tirol einbringen (§ 76 Abs. 5 TGADG). Die Ombudsstelle prüft die Beschwerde und spricht gegenüber der Gemeinde Handlungsempfehlungen aus.
Ombudsstelle barrierefreies Internet
Leopoldstraße 3, 6020 Innsbruck
E-Mail: servicestelle.gleichbehandlung@tirol.gv.at
Barriere melden – Ombudsstelle barrierefreies Internet (tirol.gv.at)